Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 13.06.2025

  1. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Software ENOLA im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS).
  2. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Software ENOLA über das Internet sowie ggf. ergänzende Leistungen gemäß gewähltem Leistungspaket durch den Kunden. Der Zugriff auf die erfolgt ausschließlich über einen Webbrowser.
  3. Der Quellcode bleibt im Eigentum des Anbieters. Eine lokale Installation ist nicht vorgesehen.
  4. Für die Nutzung der Software ist eine stabile Internetverbindung sowie ein aktueller Webbrowser erforderlich.
  5. Bei Nutzung über die API ist zusätzlich geeignete Software oder ein entsprechendes System zur Verarbeitung der API-Antworten erforderlich.
  6. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit bei Nutzung nicht unterstützter Systeme oder veralteter Software.
  7. Die Software ENOLA wird dem Kunden in der jeweils aktuellen, vom Anbieter bereitgestellten Version zur Nutzung über das Internet zur Verfügung gestellt.
  1. Der Anbieter stellt die Software in verschiedenen Paketen bereit: Site, Coop und Premium.
  2. Der jeweilige Funktionsumfang und etwaiger Support sind abhängig vom gebuchten Paket.
    • Leistungspaket Site:
      • Manage any number of your own measuring stations and measurement data
      • Multiselektion und -bearbeitung
      • Share measured values in a team or with other users
      • Manage data from anywhere via web interface
      • Interaktive Zeitreihen
      • Darstellung der Stationen in interaktiver Webkarte
      • Statistical analysis of time series
      • Import und Export gängiger Datenformate
      • Plausibilisierung importierter Daten
      • Automatische Backups 1 User inklusive
  1. Die Leistungsgüte, Verfügbarkeit, Wartung und Support sind im Service-Level-Agreement (SLA) geregelt. Das jeweils gültige SLA ist Bestandteil des Vertrags (siehe Anlage SLA).
  1. Bei Vertragsabschluss von zwölf Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende in Textform gekündigt wird.
  2. Im Fall der Vertragsverlängerung gilt der jeweils aktuelle Preis für das gebuchte Leistungspaket.
  3. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen.
  4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
  5. Wichtige Gründe auf Seiten des Kunden können insbesondere sein:
    1. wiederholte, schwerwiegende Ausfälle oder Nichterreichbarkeit der Software unterhalb der vereinbarten Verfügbarkeitsgrenze,
    2. schwerwiegende Sicherheitsmängel, die nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden,
    3. erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften durch den Anbieter.
  6. Wichtige Gründe auf Seiten des Anbieters können insbesondere sein:
    1. Zahlungsverzug des Kunden trotz mindestens einmaliger Mahnung und angemessener Nachfrist,
    2. erhebliche Verstöße des Kunden gegen die Nutzungsbedingungen, insbesondere missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Software,
    3. unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten oder die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen.
  7. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.
  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Paket und den vereinbarten Zahlungsmodalitäten (monatlich oder jährlich).
  2. Die Zahlung erfolgt je nach gebuchtem Leistungspaket monatlich oder jährlich im Voraus.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Preise einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern sich die Kosten für die Bereitstellung der vertraglichen Leistungen erheblich verändern. Maßgebliche Faktoren sind insbesondere gestiegene Kosten für Hosting, Energie, Personal, gesetzliche Abgaben oder allgemein inflationäre Entwicklungen.
  4. Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
  5. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des zuletzt gültigen Preises, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.
  6. Bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts endet der Vertrag mit dem Wirksamwerden der Preisanpassung. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
  1. Der Kunde bleibt Eigentümer sämtlicher von ihm in die Software eingebrachten und während der Nutzung generierten Daten („Kundendaten“). Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung und gemäß den Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).
  2. Sofern der Kunde über Funktionen der Software auf offene oder aggregierte Daten anderer Nutzer zugreifen kann, erfolgt dies ausschließlich anonymisiert oder pseudonymisiert. Eine Einsicht in personenbezogene oder eindeutig zuordenbare Daten anderer Kunden ist nicht zulässig.
  3. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Daten herauszugeben, die nicht vom Kunden selbst eingebracht oder eindeutig seinem Nutzerkonto zuzuordnen sind, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu.
  4. Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen schriftlich die Herausgabe seiner Daten in einem marktüblichen, maschinenlesbaren Format (z.B. CSV, JSON) verlangen. Die Datenbereitstellung erfolgt einmalig und unentgeltlich. Danach ist der Anbieter berechtigt, die Daten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  5. Eine automatische oder dauerhafte Bereitstellung von Daten über das Vertragsende hinaus ist ausgeschlossen.
  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
  2. Sämtliche Kundendaten, einschließlich personenbezogener Daten, werden ausschließlich auf Servern der Strato AG mit Standort in Deutschland gespeichert.
  3. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieses Vertrags (siehe Anlage AVV).
  4. Der Anbieter verpflichtet sich zur regelmäßigen Sicherung der vom Kunden gespeicherten Daten. Die Datensicherungen erfolgen mindestens einmal täglich, werden verschlüsselt gespeichert und auf redundanten Systemen gesichert.
  5. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung. Hierzu gehören, insbesondere verschlüsselte Datenübertragung (TLS), Zugriffskontrollen und rollenbasierte Berechtigungskonzepte, physische und logische Zugriffsbeschränkungen auf Serverebene, regelmäßige Sicherheitsupdates und Systemüberprüfungen.
  1. Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software ENOLA während der Vertragslaufzeit zu nutzen.
  2. Die Nutzung erfolgt Personenabhängig. Pro Person ist ein Nutzerkonto zu erstellen. Mithilfe eines Nutzerkontos wird der Zugriff auf ENOLA gewährt. Der Zugriff kann dabei grundsätzlich mit jedem geeigneten Endgerät erfolgen.
  3. Die Nutzung ist auf eigene betriebliche Zwecke beschränkt. Die Weitergabe an Dritte sowie die Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Produkte ist untersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Einbindung von Datenabfragen in externe Webanwendungen, sofern diese nicht durch ein Leistungspaket abgedeckt sind. Es ist auch untersagt, die Software ENOLA zu Zwecken der Reverse-Engineering, des Crackings oder der Umgehung von Sicherheitsmechanismen zu nutzen.
  4. Der Anbieter behält sich vor Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Bestimmungsgemäße Nutzung der Software überprüft werden kann. Sollte erkannt werden, dass die Nutzung nicht diesen Bestimmungen entspricht, behält sich der Anbieter vor Nutzerkonten oder das Kundenkonto zu sperren. Der Kunde wird in diesem Fall umgehend informiert und hat die Möglichkeit, innerhalb einer angemessenen Frist nachzuweisen, dass die Nutzung den Bestimmungen entspricht.
  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung durch den Anbieter erforderlichen Handlungen rechtzeitig vorzunehmen sowie die hierfür notwendigen Informationen vollständig und korrekt bereitzustellen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die bei Vertragsschluss sowie im weiteren Verlauf übermittelten Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adressen und Ansprechpartner) stets aktuell zu halten. Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
  3. Der Kunde verwaltet die Nutzerkonten innerhalb seiner Organisation eigenverantwortlich. Hierzu zählen insbesondere die Vergabe und Deaktivierung von Nutzerkonten, externen Zugängen sowie die regelmäßige Prüfung der Berechtigungen, die Nutzern erteilt wurden.
  4. Zugangsdaten – einschließlich Passwörter, API-Tokens oder vergleichbarer Authentifizierungsinformationen – sind vom Kunden und dessen Nutzern streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Verlust oder eine unbefugte Weitergabe ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
  5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, und ist der Anbieter dadurch an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung gehindert, verlängern sich etwaige Fristen entsprechend. Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
  1. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Eine weitergehende Haftung – insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit – besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Für Datenverluste, Betriebsunterbrechungen oder Analysefehler übernimmt der Anbieter im Rahmen des üblichen Sorgfaltsmaßstabs Verantwortung.
  1. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte, insbesondere Subunternehmer, technische Dienstleister (wie die Strato AG zur Serverbereitstellung) sowie externe Auditoren einzuschalten.
  2. Die Einschaltung solcher Dritter erfolgt ausschließlich unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Soweit erforderlich, werden mit diesen Dritten entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
  3. Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden in jedem Fall alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
  4. Der Anbieter ist ferner berechtigt, zur Sicherstellung der technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen externe Prüfungen (z. B. durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzauditoren) durchzuführen oder durchführen zu lassen. Soweit solche Audits erforderlich sind, wird der Kunde hierüber rechtzeitig informiert.
  1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Gerichtsstand ist Berlin.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.